ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der CK Lizenz & Marketing GmbH, Lengericher Landstraße 40d, 49078 Osnabrück
- Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und CK Lizenz & Marketing UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend CK genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden. Änderungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ durch den Kunden werden nur dann Wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von CK anerkannt werden. Mündliche Abweichungen und Absprachen zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden nicht getroffen und haben somit keine Gültigkeit. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der AGBs nicht. Unwirksame Bestimmung sind durch Wirksame Bestimmungen, die in Sinn und Zweck, der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen, zu ersetzen
- Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen, der Leistungsumfang, sowie die Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote von CK sind freibleibend. Über sämtliche Angebote, Leistungen und Honorare wird Stillschweigen zwischen beiden Parteien gegenüber Dritten vereinbart.
- Leistungen und Honorar
3.1.Der Kunde stellt CK unabhängig von dem vereinbarten Honorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Eine Überschreitung dieses Budgets ist nur mit ausdrücklicher schriftlichen Zustimmung des Kunden möglich.
3.2.Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von CK für jede einzelne Leistung mit Erteilung des Auftrags.
3.3. CK ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. CK verpflichtet sich, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns und unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des gebuchten Events einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Kunden innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels beglichen.
3.4. Kostenvoranschläge von CK sind stets unverbindlich. Eine rechtliche Bindung besteht nicht.
- Leistungsumfang
4.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder
Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Schriftform.
4.2.Änderungen und/oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden dem Kunden unverzüglich durch CK mitgeteilt. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur geringfügig berührt wird, steht dem Kunden, aufgrund dieser Abweichungen, kein außerordentliches Kündigungsrecht zu. CK ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden, Teile des Veranstaltungsablaufes von der Leistungsbeschreibung, zu verändern.
4.3.Soweit CK Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich und Sponsoren, sowie den Abschluss von Künstlerverträgen usw.
4.4. Sollten im Angebot Dekorationen oder technische Aufbauten vereinbart worden sein, so stellt der Kunde für den Zeitraum des Auf -und Abbaus der Dekoration oder Technik zwei Personen mit Entscheidungsbefugnis und ausführlichen Kenntnissen über Lichttechnik und Stromversorgung, zur Verfügung, welche aktiv beim Aufbau der Dekoration oder Technik mithelfen und von unserem Tour-Manager weisungsbefugt sind; ansonsten kann der Aufbau nicht im vollem Umfang gewährleistet werden. In diesem Fall kann CK einen Aufpreis von EUR 100,- zzgl. MwSt. pro fehlendem Aufbauhelfer in Rechnung stellen. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle verwendeten Dekorationsmaterialien der B1 Norm nach DIN4102 (schwer entflammbar) entsprechen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Dekoration oder Technik vom Zeitpunkt des Aufbaus bis hin zum Abbau, übernimmt jegliche Verantwortung und stellt CK von möglichen Schadensersatzansprüchen frei. Sollte eine Feuershow im gebuchten Konzept enthalten sein, so wird vom Kunden ein Security-Mitarbeiter samt Feuerlöscher kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Eigentumsrecht und Urheberrecht
5.1.Alle Leistungen von CK, wie z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen und deren Inhalte, sowie die damit verbundenen Veranstaltungsnamen, sind und bleiben geistiges Eigentum von CK und unterliegen dem Urheberschutz, dies gilt auch für einzelne Teile und Konzeptinhalte. Der Kunde erwirbt mit fristgerechter Zahlung des Honorars lediglich das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit CK darf der Kunde die Leistungen und Konzeptinhalte der Agentur nur selbst und nur für den vertraglich festgeschrieben Zeitraum nutzen und ist nicht berechtigt diese an Dritte weiterzugeben.
5.2. Änderungen der Leistungen von CK durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CK und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers, zulässig.
5.3. Für die Nutzung der Leistungen von CK, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und den Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist, die schriftliche Zustimmung von CK notwendig. In diesem Fall steht CK und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.
5.4. Der Kunde garantiert CK, die bei dieser und zukünftigen von CK gebuchten Eventproduktionen mitwirkenden Personen, wie z.B. Akteure, Künstler, DJs und Subunternehmer auch weiterhin ausschließlich über CK zu buchen und nicht abzuwerben. Dies gilt für alle Lokalitäten des Kunden und alle Aktivitäten der Betreibergesellschaft.
- Präsentation
Erhält CK nach der Teilnahme an einer Präsentation, dem Vorstellen eines Konzeptes oder deren Inhalte und Ideen, keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalte und Ideenvorschläge im Eigentum von CK. Ideen und Inhalte der Konzepte unterliegen dem Urheberrecht der CK. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ideen und Konzept – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind, sofern sie schriftlich an den Kunden herausgegeben wurden, unverzüglich auf Wunsch von CK zurückzugeben.
- Zahlung
7.1.Rechnungen von CK sind sofort nach Rechnungseingang bzw. innerhalb des Zahlungsziels, per Banküberweisung auf das angegebenes Geschäftskonto zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart, sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des vereinbarten Honorars.
7.2. Dem Kunden ist es nicht gestattet mit möglichen Forderungen aufzurechnen.7.3. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlich definierten Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung auf angegebenes Geschäftskonto zu leisten.
- Kündigung
8.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit CK jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare in voller Höhe.8.2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von CK ausgeschlossen ist.
8.3. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der CK insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht fristgerecht gezahlt wurde.
- Haftung
9.1. CK verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
9.2. Die Haftung von CK richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der beiden Parteien.
Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch CK.
9.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein möglicher Schadenersatzanspruch gegen die CK der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, maximal auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung, die im Zusammenhang mit CK stehen, eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
- Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat etwaige Reklamationen bzgl. der Dekoration und Aufbauten direkt nach Aufbau der CK schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die CK der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf eine maximale Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt ist.
10.2.Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der CK beruhen.
- Reisekosten und Übernachtung
Der Kunde trägt die Kosten der An –und Abreise des Dekorationsteams, sowie die Kosten der An –und Abreise der gebuchten Künstler. Grundlage hierfür ist ein Kilometersatz von 0,40 EUR je Kilometer per PKW und ein Kilometersatz von 0,60 EUR je Kilometer per Transporter (nur bei Dekorationen). Des Weiteren stellt der Kunde ab einer Entfernung von 200 Kilometern ein Einzelzimmer in einem mindestens 3* Hotel in der Nähe des Veranstaltungsortes, je involvierter Person, zur Verfügung. Sollten für die Eventproduktion Künstler, in erster Linie DJs, gebucht worden sein, gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Künstlers, welche durch CK ohne Aufschlag weiterbrechnet werden.
- Höhere Gewalt
Die Parteien sind von Verfolgung wegen Unterlassung der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen laut Abkommen befreit, wenn diese Unterlassungen aufgrund von unten angegebener Umstände geschehen und die Umstände die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Zeit verhindern oder wesentlich erschweren, ohne dass die Partei einen Einfluss auf diese Umstände hat. Zu diesen Umständen zählen u. a. Maßnahmen und Unterlassungen der gesetzlichen Autoritäten, neue oder veränderte Gesetzgebung, Personalverluste, Krankheiten oder andere Einschränkungen der Arbeitskraft, Todesfälle, Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Blockaden, Blitzeinschläge, Brände, Überschwemmungen, Verlust oder Zerstörung von Daten oder bedeutungsvollem Eigentum, Einschränkungen an Treibstoffen, Knappheit an Transportmitteln, Waren oder Energie, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten, Probleme im allgemeinen Daten-, Telefon-, Kabel- oder Mobiltelefonnetz und Fehler in Hard- und Software. Wenn eine Partei laut oben genannten Bestimmungen eine Auflösung des Vertrags wünscht, muss die Partei die andere Partei ohne Verzögerungen von ihren Absichten unterrichten.
12.1 Ist ein Künstler auf Grund von höherer Gewalt verhindert, seine von uns an den Kunden gebuchten Event-Produktion nicht Teilzunehmen, kann dem Käufer ein Ersatz angeboten werden, oder eine Minderung des Preises in Höhe des ursprünglich geplanten Honorars des Künstlers.
- Mediaklausel
Bei kurzfristigen Fernseh- oder Medienterminen wird der Künstler von diesem Vertrag entbunden. Es kann ein neuer Termin zu gleichen, diesem Vertrag zugrundeliegenden Konditionen vereinbart werden, wobei der Termin jedoch nur mit beiderseitigem Einverständnis bestimmt werden kann. Alternativ kann CK einen Ersatzkünstler organisieren.
- Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und CK und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages, sowie seine Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Nebenabreden / Schriftform
15.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle Ihnen wechselseitig bekannt werdenden Interna des Vertragspartners; diese Vereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
15.2. Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von CK an Dritte abgetreten werden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden können.
15.3. Sollte eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt und die von den Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit gekannt, getroffen worden wäre.
- Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Subunternehmer
Für Subunternehmer wie zum Beispiel, Akteure, Promoter, Dekorateure usw., welche von CK für die Durchführung von Veranstaltungen hinzugezogen werden, gilt sowohl im Innen -und Außenverhältnis folgendes:
17.1.Der Subunternehmer haftet selbst und im vollen Umfang für sämtliche entstandenen Schäden, wie z.B. Sachbeschädigungen, Körperverletzung von Personen, Schäden an Fahrzeugen der Autovermietung, Geldbußen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung usw.
17.2. Fotos welche auf den Veranstaltungen gemacht wurden, dürfen von CK selbst, sowie von den Auftragnehmern von CK für Werbezwecke verwendet werden, sofern dies von CK genehmigt wurde.
17.3.Es werden vom Subunternehmer keine anderen Subunternehmer, welche von CK beschäftigt werden, abgeworben oder für andere Aufträge direkt angesprochen.
17.4. Die Kunden der Firma CK Lizenz & Marketing UG dürfen vom Subunternehmer für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten nach der letzten Beschäftigung nicht direkt angegangen werden.
Stand 01.05.2015